UNESCO-Eintragung
Das Fachwissen im Bereich der Uhrmacherei und der Kunstmechanik im Jurabogen wurde im Dezember 2020 von der UNESCO in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit (PCI) aufgenommen.
Diese Aufnahme ist eine internationale Anerkennung des Beitrags dieser Praktiken zur kulturellen und menschlichen Vielfalt.
Die UNESCO-Konvention und die repräsentativen Listen
Die 2003 verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes (PCI) zielt darauf ab, lebendige Praktiken, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fertigkeiten zu schützen, die von den Gemeinschaften als ihr Erbe angesehen werden.
Dieses immaterielle Kulturerbe umfasst mündliche Überlieferungen, darstellende Künste, soziale Praktiken, Rituale, Festlichkeiten, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum sowie das Fachwissen im Zusammenhang mit traditionellem Handwerk.
Dieses Erbe gilt als Schmelztiegel der kulturellen Vielfalt und Garant für nachhaltige Entwicklung, der zu Frieden und Sicherheit beiträgt.
Das Übereinkommen sieht Listen mit Elementen des Kulturerbes vor, für die die Staaten Bewerbungen einreichen können. Die repräsentativen Listen des immateriellen Kulturerbes der Menschheit sollen das Bewusstsein für die Bedeutung dieses Erbes schärfen.
Das immaterielle Kulturerbe in Frankreich und der Schweiz
Frankreich hat 2006 das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (PCI) ratifiziert. Das Gesetz Nr. 2006-791 vom 5. Juli 2006 macht diese Ratifizierung offiziell.
Das im März 2008 ins Leben gerufene nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes hat zum Ziel, mit Hilfe von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen lebendige Praktiken zu erfassen. Es soll den Verpflichtungen der UNESCO-Konvention nachkommen, dient aber auch als Wissensquelle für die Öffentlichkeit.
Das französische immaterielle Kulturerbe ist in sieben Themenbereiche unterteilt: soziale und festliche Praktiken, mündliche Überlieferungen und Ausdrucksformen, körperliche Praktiken, darstellende Künste, Spiele, Rituale sowie Wissen und Fachwissen.
Im Jahr 2024 sind 30 Elemente aus Frankreich in der repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgeführt.
Die Schweiz hat ihrerseits das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes 2008 ratifiziert. Seitdem wird das immaterielle Kulturerbe durch Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Kantonsebene geregelt. Auf Bundesebene bilden das Kulturförderungsgesetz (KFG) von 2009 und die Ausführungsverordnung von 2024 die rechtlichen Grundlagen für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, indem sie Projekte zur Erhaltung fördern, ein Inventar der lebendigen Traditionen erstellen und finanzielle Unterstützung leisten.
Seit 2008 verfolgt die Schweiz eine umfassende Politik zur Erhaltung, Förderung und Erforschung lebendiger Traditionen in der Schweiz. Zwischen 2010 und 2012 wurde ein erstes nationales Inventar erstellt, das die Erstellung einer vorläufigen Liste des immateriellen Kulturerbes der Schweiz ermöglichte, anhand derer Traditionen identifiziert werden können, die für eine internationale Eintragung in Frage kommen.
Im Jahr 2025 sind 14 Elemente des immateriellen Kulturerbes der Schweiz auf der repräsentativen Liste der UNESCO aufgeführt.
Vier Elemente, die auf der UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes stehen, verbinden derzeit Frankreich und die Schweiz und manchmal auch andere Länder:
- Bergsteigen, aufgenommen im Jahr 2019;
- Handwerkstechniken und Bräuche der Kathedralenwerkstätten, aufgenommen im Jahr 2020;
- Uhrmacherhandwerk und Kunstmechanik, aufgenommen im Jahr 2020;
- Trockenmauerbaukunst, aufgenommen im Jahr 2024.
