Logo von AH

Bis zur Gründung der Vereinigung ARC HORLOGER beabsichtigen arcjurassien.ch und Grand Besançon Métropole, die Bekanntheit des betreffenden Kulturerbes durch eine visuelle Identität zu gewährleisten, deren Rechte sie besitzen und die einen gemeinsamen, verbindenden Bezugspunkt und ein Qualitätszeichen für alle Akteure dieser Gemeinschaft darstellt.

Die Verwendung des Logos von ARC HORLOGER kann Dritten ausnahmsweise und mit Genehmigung bei der Organisation besonderer Veranstaltungen (Messe, Ausstellung, Kolloquium, Konferenz, Veröffentlichung usw.) gewährt werden, die darauf abzielen, das Fachwissen im Bereich der Uhren- und Kunstmechanik sowie deren Übermittlung aufzuwerten und zu fördern.

Jede Anfrage muss mithilfe des Formulars (Anhang 1) an einen der beiden Partner gerichtet werden, d. h. arcjurassien.ch, wenn es sich um die schweizerischen Einrichtungen handelt, und Grand Besançon Métropole, wenn es sich um die französischen Einrichtungen handelt.

Regeln für die Verwendung des AH-Logos

Anh.1_Formular für Anfrage auf Nutzung des AH-Logos

Anh.2_Charta der visuellen Identität von AH